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   VGH Hessen, 11.08.1981 - X OE 634/81   

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VGH Hessen, 11.08.1981 - X OE 634/81 (https://dejure.org/1981,1676)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.08.1981 - X OE 634/81 (https://dejure.org/1981,1676)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. August 1981 - X OE 634/81 (https://dejure.org/1981,1676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 31, 260
  • NVwZ 1982, 136
  • NVwZ 1982, 648 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 1705/85

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei -

    Der darin liegende Verfahrensfehler führt indessen nicht zur Aufhebung des die Kläger zu 2) bis 6) betreffenden Teils des Bundesamtsbescheids mit der Folge, daß deren Asylbegehren neu zu bescheiden wären; vielmehr kann eine Aufhebung wegen § 46 VwVfG von den Klägern zu 2) bis 6) nicht beansprucht werden (Hess. VGH, 11.08.1981 -- X OE 634/81 --, EZAR 210 Nr. 2, bestätigt durch BVerwG, 10.06.1982 -- 9 B 11555.81 --, EZAR 610 Nr. 15).
  • VGH Hessen, 21.05.1986 - 10 TH 892/86
    Denn bei der Klage handelt es sich um eine Verpflichtungsklage (BVerwG NVwZ 1982, 630; Hess.VGH NVwZ 1982, 136), so daß für den vorläufigen Rechtsschutz § 80 Abs. 5 VwGO nicht anwendbar ist.

    Bei der Klage auf Verpflichtung zur Anerkennung als Asylberechtigter handelt es sich indessen nicht um eine Anfechtungsklage - auch keine sogenannte ergänzte Anfechtungsklage -, sondern um eine Verpflichtungsklage (BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 1982 - 9 B 1152.82 -, NVwZ 1982, 630 = InfAuslR 1982, 251; Hess. VGH, Urt. v. 11. August 1981 - X OE 634/81 -, NVwZ 1982, 136; InfAuslR 1981, 279 -L-, so daß einstweiliger Rechtsschutz allenfalls nach § 123 VwGO durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung gewährt werden könnte.

  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 2192/86

    Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Fehler im Verfahren vor dem

    Der Verfahrensfehler führt dennoch nicht zur Aufhebung des die Kläger zu 2) bis 4) betreffenden Teils des Bundesamtsbescheids mit der Folge, daß deren Asylbegehren neu zu bescheiden wäre; der Fehler ist vielmehr nach § 46 VwVfG unbeachtlich, weil er für die Entscheidung in der Sache ohne Bedeutung ist (Hess. VGH, 11.08.1981 - X OE 634/81 -, EZAR 210 Nr. 2, bestätigt durch BVerwG, 10.06.1982 - 9 B 11555.81 -, EZAR 610 Nr. 15).
  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 3003/86

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei

    Der darin liegende Verfahrensfehler führt indessen nicht zur Aufhebung des die Klägerin zu 2) betreffenden Teils des Bundesamtsbescheids mit der Folge, daß deren Asylbegehren neu zu bescheiden wäre; vielmehr kann eine Aufhebung wegen § 46 VwVfG von der Klägerin zu 2) nicht beansprucht werden (Hess. VGH, 11.08.1981 -- X OE 634/81 --, EZAR 210 Nr. 2, bestätigt durch BVerwG, 10.06.1982 -- 9 B 11555.81 --, EZAR 610 Nr. 15).
  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 615/89

    Asyl - syrisch-orthodoxe Christen; Türkei; Gruppenverfolgung

    Ein eventueller Verfahrensfehler wäre aber jedenfalls nach § 46 VwVfG ohne Belang, weil er für die Entscheidung über die Asylberechtigung der Klägerin in der Sache keine Bedeutung gehabt hätte (Hess. VGH, 11.08.1981 -- X OE 634/81 --, EZAR 210 Nr. 2, bestätigt durch BVerwG, 10.06.1982 -- 9 B 1155.81 --, EZAR 610 Nr. 15, u. Hess. VGH, 20.03.1989 -- 12 UE 1705/85, 12 UE 2192/86 u. 12 UE 3003/86 --).
  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 55/86

    Asylrechtsrelevante Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen aus der Türkei beim

    Der Verfahrensfehler führt dennoch nicht zur Aufhebung des den Kläger betreffenden Teils des Bundesamtsbescheids mit der Folge, daß sein Asylbegehren neu zu bescheiden wäre; vielmehr kann eine Aufhebung wegen § 46 VwVfG vom Kläger nicht beansprucht werden (Hess. VGH, 11.08.1981 -- X OE 634/81 --, EZAR 210 Nr. 2, bestätigt durch BVerwG, 10.06.1982 -- 9 B 11555.81 --, EZAR 610 Nr. 15, und Hess. VGH, 20.03.1989 -- 12 UE 1705/85, 12 UE 2192/86 u. 12 UE 3003/86 --).
  • VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87

    Zurückverweisung einer asylrechtlichen Eilsache an das Verwaltungsgericht

    Ob die Bedenken, die gegen eine Zurückverweisung im Eilverfahren bei unvollständiger Sachprüfung des Verwaltungsgerichts erhoben werden (Hamann, DVBl. 1984, 1204 ff.; zu § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. auch VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1986, 351 und Hess. VGH, EZAR 210 Nr. 2 = NVwZ 1982, 136 = ESVGH 31, 260), zu Recht bestehen, kann hier offenbleiben, weil im vorliegenden Verfahren nicht die Unterlassung einer Sachentscheidung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, sondern wesentliche Verfahrensfehler im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO festzustellen sind.
  • VGH Hessen, 06.08.1990 - 12 TH 929/89

    Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses an früheren Prozeßbevollmächtigten

    Dieser Verfahrensfehler ist aber -- wenn er auch nicht nach § 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 VwVfG als unbeachtlich angesehen werden kann, weil die Anhörung der Antragsteller im Verwaltungsverfahren nicht mehr nachgeholt worden ist -- jedenfalls nach § 46 VwVfG ohne Auswirkung, weil er für die Entscheidung über die Asylberechtigung der Antragsteller in der Sache keine Bedeutung hat (Hess. VGH, 11.08.1981 -- X OE 634/81 --, EZAR 210 Nr. 2, bestätigt durch BVerwG, 10.06.1982 -- 9 B 11555.81 --, EZAR 610 Nr. 15; Hess. VGH, 20.03.1989 -- 12 UE 2192/85 --).
  • VGH Hessen, 05.10.1989 - 10 TP 336/89

    Möglichkeit der Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Konvention;

    Allein das Bundesamt, nicht aber auch das Gericht kann daher die Asylanerkennung feststellen, und mithin ist die Verpflichtungsklage die richtige Klageart zur Durchsetzung der Anerkennung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1982 -9 B 179.82 -, DVBl. 1983, 33 f., ferner Hess. VGH, Urteil vom 11. August 1981 - X OE 634/81 -, ESVGH 31, 260 ff., wobei allerdings die letztgenannte Entscheidung expressis verbis offenläßt, ob dem Bundesamtsbescheid konstitutive oder deklaratorische Wirkung zukommt).
  • VG München, 17.02.2016 - M 2 K 15.31625

    Pflicht des BAMF zur persönlichen Anhörung

    Eine durch Dolmetscher begleitete, durch einen Einzelentscheider sorgfältig durchgeführte und dokumentierte Befragung eines iranischen Konvertiten bereits im behördlichen Verfahren stellt im Fall der inhaltlichen Ablehnung seines Asylantrags durch das BAMF nach den Erfahrungen der Kammer auch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren - zugunsten wie zulasten eines Asylbewerbers - eine wesentliche Entscheidungsgrundlage und -hilfe für eine korrekte, das Asylverfahren in der Regel abschließende verwaltungsgerichtliche Entscheidung dar (vgl. auch HessVGH, U. v. 11.8.1981 - X OE 634/81 - NVwZ 1982, 136/137: "Durch ein Gespräch zwischen dem Asylbewerber und den Bediensteten des Bundesamtes, die die notwendige Sachkunde besitzen und mit den politischen Verhältnissen im Herkunftsland hinreichend vertraut sind, kann am besten sichergestellt werden, dass der Sachverhalt umfassend aufgeklärt, die Stichhaltigkeit des Asylgesuchs überprüft und etwaigen Unstimmigkeiten oder Widersprüchen des Vorbringens durch gezielte Rückfragen auf der Stelle nachgegangen werden kann.").
  • OVG Niedersachsen, 05.11.1996 - 11 L 6022/96

    Zulassungsrecht (Asyl): Gehörsrüge;; Anhörung, unterbliebene; Gehörsrüge;

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